Herzenslicht Stein Alltagsbegleitung mit Herz Simona Stein
Herzenslicht Stein 
 Alltagsbegleitung mit Herz
Anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag       gemäß § 45a SGB XI
     Damit Zuhause auch Ihr Zuhause bleibt
Ihre Haushaltshilfe & Seniorenbetreuung im Raum Unna, Kamen, Bergkamen, Bönen, Lünen, Holzwickede u.Teile von Dortmund

Gerne unterstütze ich Sie dabei, so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden zu leben. 

Von der Hilfe  im  Haushalt über die Begleitung zu Terminen bis
hin zu wertvoller gemeinsamer Zeit.

 

Ich entlaste Sie und Ihre Angehörigen im Alltag.
Ihre Vorteile:
Individuell: Hilfe bei Haushalt, Einkäufen & Terminen.
Menschlich: Ein offenes Ohr & Förderung der Lebensfreude.
Finanzierbar: Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) bereits ab Pflegegrad 1 möglich.

Ich nehme mir Zeit für Sie, höre Ihnen aufmerksam zu und berate Sie gerne kostenfrei.
 Tel:0178 6853 979

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Ihnen steht monatlich ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zur 
Verfügung, den Sie ganz unkompliziert für unsere Leistungen nutzen können.
 

Ab Pflegegrad 2 ergeben sich weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Gerne nehme ich mir  Zeit für ein persönliches Gespräch und erklären Ihnen alles in Ruhe.

Und natürlich gilt: Diese Leistungen können Sie jederzeit auch unabhängig davon als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

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Alltagsbegleitung mit Herz und Zeit

 

 

Manchmal braucht es im Alltag einfach
jemanden, der da ist, jemand der zuhört, 
begleitet und mit einem Lächeln unterstützt.

 

Ich begleite hilfebedürftige Menschen mit und auch ohne Demenz liebevoll durch ihren Alltag. 
Ob Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen oder ein 
gemeinsamer Spaziergang an der frischen Luft.  ich bin da, um den Alltag ein wenig leichter und schöner zu machen.

Mit Geduld, Respekt und viel Herz schenke ich Zeit für Gespräche, gemeinsames 
Lachen und Momente der Freude. 

 

Denn jeder Mensch verdient Aufmerksamkeit, Würde und ein Gefühl von 
Geborgenheit. 

     Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch 

Individuelle

             Begleitung

Jeder Mensch bringt seine eigene 
Lebensgeschichte, Bedürfnisse und 
Wünsche mit. 
Deshalb lege ich großen Wert auf eine individuelle Begleitung, die von Respekt, Wärme und Einfühlungsvermögen 
geprägt ist. Mein Ziel ist es, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen 
verlässlich zu unterstützen und 
ihnen ein Gefühl von Sicherheit, Wertschätzung und Zugehörigkeit zu vermitteln.

Eine vertrauensvolle Beziehung 
bildet die Grundlage meiner Arbeit. 

Ich nehmen mir Zeit, zuzuhören, 
Bedürfnisse zu verstehen und 
gemeinsam passende Lösungen zu finden. Dabei orientiere ich mich stets an den persönlichen Ressourcen und Möglichkeiten der Menschen, die uch begleite.

Besonders wichtig ist mir die enge 
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. 
Durch den regelmäßigen Austausch mit Pflegediensten, Beratungsstellen und Angehörigen schaffe ich ein starkes Netzwerk der Unterstützung. Diese Kooperation ermöglicht es mir, individuelle Hilfen optimal zu 
koordinieren und eine ganzheitliche Begleitung sicherzustellen.

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Vereinbaren Sie ein kostenloses
Beratungsgespräch

 

Mein Anspruch ist es, 
Menschen nicht nur zu unterstützen, sondern sie auch zu stärken,  damit sie ihren Alltag möglichst selbstbestimmt und mit Würde gestalten 
können. Dabei stehen Vertrauen, 
Offenheit und ein respektvoller 
Umgang stets im Mittelpunkt meines Handelns.

102+ 

Zufriedene Klient:innen

14

Jahre Erfahrung

10 

Kooperationspartner

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          Telefon: 0178 6853 979   Mo - Fr. von 08:00 - 16:30 Uhr

              E-Mail: herzenslicht.stein@gmail.com

                 59174 Kamen

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er steht allen pflegebedürftigen Menschen zu, die zu Hause versorgt werden — unabhängig vom Pflegegrad und unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen bezogen werden. Auch Personen mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, können den vollen Betrag nutzen.

Der Betrag liegt 2026 bei bis zu 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Er ist zweckgebunden: Das Geld darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote eingesetzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag fördern.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Zu den anerkannten Verwendungszwecken zählen insbesondere:

  • Alltagsbegleitung und Betreuung, zum Beispiel stundenweise Gesellschaft oder Begleitung zu Terminen und Arztbesuchen
    Einkäufe, Spaziergänge, Hilfe bei Anträgen, Demenzbegleitung, Entlastung der Angehörigen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Wäsche oder Reinigung durch anerkannte Haushaltshilfen.

Bei Pflegegrad 1 können über den Entlastungsbetrag zusätzlich auch einzelne körperbezogene Pflegeleistungen abgerechnet werden, zum Beispiel Unterstützung beim Duschen — eine Ausnahme, die es ab Pflegegrad 2 in dieser Form nicht mehr gibt, da dort reguläre Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen.

Wichtig: Die Leistung muss von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter für Unterstützungsangebote im Alltag erbracht werden. Eine private Haushaltshilfe ohne diese Anerkennung kann in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet 
werden.

Wie wird der Entlastungsbetrag genutzt 

Der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet konkret:

  1. Der oder die Pflegebedürftige beauftragt einen anerkannten Anbieter und bezahlt die Rechnung zunächst selbst.
  2. Die Rechnung beziehungsweise der Zahlungsbeleg wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht.
  3. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe des noch verfügbaren Entlastungsbetrags.
  4. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse durch Abtretungserklärung des Kunden.

Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist für die Nutzung des Entlastungsbetrags nicht erforderlich, die Erstattung erfolgt im Nachhinein gegen Beleg. 

Der Umwandlungsanspruch: zusätzliches Budget ab Pflegegrad 2

Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der eigenen Häuslichkeit leben, haben nach § 45a SGB XI einen weiteren Anspruch: Sie können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags ihrer ambulanten Pflegesachleistung in Kostenerstattung für anerkannte Alltagsunterstützungsangebote umwandeln — vorausgesetzt, dieser Betrag wird im jeweiligen Monat nicht bereits für Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst ausgeschöpft.

Dieser Umwandlungsanspruch ist unabhängig vom Entlastungsbetrag nach § 45b und kann zusätzlich zu diesem genutzt werden. Auch hier gilt das Kostenerstattungsprinzip: Rechnung bezahlen, Beleg einreichen, Betrag erstattet bekommen. In der Praxis vergrößert dies das verfügbare Budget für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung spürbar, da die Pflegesachleistungsbeträge deutlich höher ausfallen als der Entlastungsbetrag.

 

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